Die neue Energieeinsparverordnung kommt!

Die Bundesregierung hat inzwischen die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen. Die EnEV 2014 tritt im Mai 2014 in Kraft. Ab diesen Zeitpunkt müssen bei Verkauf oder Vermietung energetische Kennwerte von Gebäuden in Immobilienanzeigen angegeben werden. Eine Kopie des Energieausweises muss den Miet- oder Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden! Energieausweise, die nach dem 1. Mai erstellt werden, müssen dann auch die Angabe einer Energieeffizenzklasse (Werte von A+ bis H) vergleichbar mit den Energieeffizienzklasse bei der sog. Weißen Ware (Elektrogeräte wie z.B. Küklschränke) enthalten. Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass Gebäudeeigentümer ab 2015 Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, nach 30-jähriger Nutzungsdauer zu erneuern sind. Damit wird das bereits bestehende Betriebsverbot von alten Heizungsanlagen noch einmal verschärft! Für eine neue Heizungsanlage fallen je nach Größe und Art zwischen 8.000 und 25.000 Euro Kosten an.....

Stand: 08.01.2014

Die drei größten Irrtümer zur Energieeinsparverordnung

 Damit der Energieverbrauch von Häusern merklich sinkt, müssen sich Eigentümer und Käufer an die Regeln der Energieeinsparverordnung halten. Immowelt.de erläutert die drei hartnäckigsten EnEV-Irrtümer.

 

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Bundesregierung Standards zur Energieeinsparung gesetzt: Käufer und Eigenheimbesitzer sollen dazu beitragen, dass der Energieverbrauch der Häuser in Deutschland merklich sinkt. Doch während viele verunsichert sind, was genau zu tun ist, halten sich einige Irrtümer zur EnEV wacker. Mancher Eigentümer hat Angst vor kostspieligen Nachrüstungen.

1. Energieausweis für jeden Hauseigentümer

Mit der Energieeinsparverordnung ist laut bauen.de auch ein Energieausweis, der den Energiebedarf eines Gebäudes näher erläutert, Pflicht. Doch laut EnEV brauchen nicht alle Immobilieneigentümer einen Energieausweis: Wer das Haus selbst bewohnt, kann auf den Ausweis verzichten. Nur wer vermietet oder das Haus verkaufen möchte, muss über den Energiebedarf des Gebäudes mittels eines Energieausweises aufklären. Von dieser Regelung sind denkmalgeschützte Wohnhäuser allerdings ausgenommen.

2. Nachtspeicheröfen müssen raus

Lediglich Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind dazu verpflichtet, Nachtspeicheröfen gegen effizientere Heizsysteme auszutauschen. Die Übergangsfristen in der Energieeinsparverordnung sind aber großzügig: Alte Geräte, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2019 ersetzt werden. Neuere Geräte müssen nach 30 Jahren raus - dies gilt ab Einbau. Einfamilienhäuser dürfen laut EnEV weiter mit Nachtspeicheröfen beheizt werden. Ob sich das auch langfristig lohnen wird, ist durch hohe Strompreise und die schlechte Effizienz aber fragwürdig.

3. Nachrüsten bei schlechter Energieeffizienz

Energetisch sanieren ist teuer. Private Hauseigentümer müssen aber nur eingeschränkt nachrüsten: Der Einbau neuer Fenster sowie eine nachträgliche Fassaden- und Dachdämmung sind nicht in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Wird ein Bauteil aber ohnehin saniert, so muss dies in einigen Fällen nach den Regelungen der EnEV geschehen. Bei der Sanierung der Fassade muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass diese später die Vorgaben der EnEV erfüllt. Kleinere Reparaturen, die nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtfläche der Fassade betreffen, oder das Streichen unterliegen nicht den Regelungen der Energieeinsparverordnung. Beim Einbau neuer Fenster gilt: Werden weniger als zehn Prozent der Gesamtfensterfläche erneuert, muss nicht nach EnEV-Vorgaben modernisiert werden. Wer beispielsweise nur ein Fenster einbaut, muss aber darauf achten, dass dieses die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllt. Die Energieeffizienz darf nicht schlechter sein als die des alten Fensters.Quelle: Newsletter Immowelt AG vom 10.01.2012

Immobilien isolieren: Gut eingepackt in den Winter?

Die richtige Hausisolierung spart Geld und schont die Umwelt – Immonet.de über Energieberatung und energetisches Haushalten mit der Wärme

Hamburg, 12. November 2008 – Der Winter naht und damit ist es an der Zeit, den Wärmeschutz des Eigenheims zu überprüfen. Dabei sind zwei Kriterien entscheidend: die optimale Dämmung und die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Energieberatung als Dienstleistung mit beratenden Informationen und Analysen wird immer häufiger in Anspruch genommen. Zum Themenspektrum gehören Erzeugung, Speicherung, Transport, Bereitstellung, Verbrauch, Einsatz, Einsparung, Umwandlung und Rückgewinnung von Energie unter ökologischen und ökonomischen Aspekten. Eine Thematik, die angesichts der Diskussion um verstärkten Klimaschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Damit die eigenen vier Wände nicht unter der kalten Jahreszeit leiden müssen, erklärt die Redaktion von Deutschlands großem Immobilienportal Immonet.de (www.immonet.de), wie Sie überprüfen können, ob Ihr Eigenheim für den bevorstehenden Winter auch „fit“ ist.

„Luftdichtheit“ –die Voraussetzung für ein warmes Haus

Durch undichte Stellen gehen große Mengen warmer Luft verloren. So kann etwa eine Fuge von 1 mm Breite und 1 m Länge bei Windstärken 3 bis 5 die Dämmwirkung um bis zu 65 Prozent verringern. Der wirkliche Bedarf an Heizenergie kann dadurch viel höher sein als zuvor theoretisch berechnet. Was heißt eigentlich Luftdichtheit? Sie wird ermittelt über das Differenzdruckverfahren, das den so genannten „n50-Wert“ liefert: Dazu erzeugt man im Gebäude einen Unter- oder Überdruck von 50 Pascal. Um diesen konstant zu halten, ist je nach Dichtheit der Hülle ein bestimmter Volumenstrom nötig; setzt man ihn ins Verhältnis zum Gebäudeluftvolumen, so ergibt sich der n50-Wert. Anschaulich sagt er, wie oft das Gebäudeluftvolumen pro Stunde gegen die Außenluft ausgetauscht wird.

Ist mein Gebäude winddicht?

Die Messung der Dichtheit eines Gebäudes erfolgt nach dem so genannten „Blower-Door-Verfahren“. Dazu montiert man ein Gebläse (Blower) luftdicht meist in die Haustür (Door). Die Messung erfolgt doppelt, einmal mit Über-, einmal mit Unterdruck. Wenn die Druckdifferenz stabil ist, fördert das Gebläse gerade so viel Luftvolumen, wie durch Leckagen am Gebäude entweicht beziehungsweise nachströmt. Der Wert für diese Fördermenge wird dann durch das Raumluftvolumen geteilt.

Hausdämmung: Ist die Immobilie einwandfrei gedämmt?

Schwachstellen der Wärmedämmung deckt die Thermografie auf. Für die Aufnahme solcher Wärmebilder muss der Temperaturunterschied von innen nach außen mindestens 15 °C betragen. Daher wird diese Untersuchung an Häusern im Winter durchgeführt. Es darf während der Messung auch keine Sonnenstrahlung auf das Gebäude fallen. Die Kamera registriert Infrarotstrahlung und bildet kalte Bereiche mit dunklen, warme mit hellen Farben ab.

Ganz einfach Energie sparen

Oft genügen schon einfache Alltagsregeln, um die Wärme nicht nur im Haus zu halten, sondern sie dort auch ganz gezielt einzusetzen. Wer mit Wärme gut haushalten kann, wird über das Jahr einiges an Energiekosten einsparen. Zum Beispiel bringt ein Grad weniger Raumtemperatur bereits eine Energieersparnis von 6 Prozent. Immonet-Tipp für ideale Raumtemperaturen: in Wohnzimmer und Küche 20 Grad, im Bad 21 Grad und im Schlafzimmer 14 Grad.

Wichtig gerade während der kalten Wintermonate: Heizkörper brauchen ausreichend Freiraum. Sie sollten also keine größeren Möbelstücke davor stellen. Und auch der Abstand von Einrichtungsgegenständen zur Wand sollte mindestens fünf Zentimeter betragen, damit die Luft zirkulieren kann. Beim Lüften (5-10 Minuten) sollten die Heizkörper abgeschaltet werden, da Sie sonst zum Fenster hinaus heizen.

 


Achtung!!! Ab den 01.01.2009 ist der Energieausweis auch für Wohngebäude pflicht, die nach 1965 erbaut wurden. Sprechen Sie uns an wenn Sie diesbezüglich Hilfe brauchen.

Tipps und Informationen für die Immobilienwirtschaft zum Gebäude-Energieausweis ab 1. Juli 2008

www.dena-energieausweis.de

 

1. Welchem Ziel dient der Energieausweis?

 In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Hier setzt der Energieausweis an: Er ist ein Informationspapier für den potentiellen Käufer und Mieter einer Immobilie über die zu erwartenden Energiekosten. Ansprüche (z.B. auf Modernisierung) können aber nicht aus ihm abgeleitetet werden.

Die schrittweise Einführung des Energieausweises beginnt am 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden. Zum 1. Januar 2009 kommen die jüngeren Wohngebäude hinzu, ab 1. Juli 2009 die Nichtwohngebäude.

Der Energieausweis muss bei jeder Neuvermietung und jedem Verkauf einer Immobilie bis dem jeweiligen potentiellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden, ein Anspruch auf Kopie des Papiers besteht jedoch nicht. Als potentieller Käufer / Mieter gilt derjenige, der sich zur Besichtigung einer Immobilie einfindet. Es reicht also nicht aus, bei einem Makler bloß ein Expose über eine Immobilie abzufragen. Ein Bestandsmieter hat keinen Anspruch auf den Energieausweis.

Bei Neubauten wird der Ausweis vom Architekten oder Bauingenieur ausgestellt, der Eigentümer muss ihn auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorlegen können. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Energieausweispflicht ausgenommen. Ebenso Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche und Garagen sowie Datschen, Ferienhäuser etc.

 Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude (nicht für einzelne Wohnungen) ausgestellt, er betrifft damit das Gemeinschaftseigentum. Es wird ihn in zwei Ausweisvarianten geben ? als Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Unter dem Energiebedarf versteht man hauptsächlich die zum Heizen und für Warmwasser auf der Grundlage von Berechnungen benötigte Energie des Gebäudes. Der Energieverbrauch stellt einen Wert dar, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie auf Basis der letzten drei Heizkostenabrechungen ermittelt wird. Leerstand wird rechnerisch berücksichtigt. Beide Ausweisvarianten werden 10 Jahre gültig sein. Für Neubauten liegen noch keine Verbrauchsdaten vor, so dass in der Praxis nur ein Bedarfsausweis möglich ist.

Wegen des großen Berechungsaufwands ist für den Bedarfsausweis mit Kosten nicht unter 400 ? pro Gebäude zu rechnen, der Verbrauchsausweis hingegen wird nicht mehr als 50 ? pro Gebäude kosten. Die Kosten treffen den Eigentümer bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Ausweis kann nur für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnugen erstellt werden.

Es wird nicht möglich sein, diese als Teil der Betriebskosten an den Mieter weiterzugeben. Steuerlich können die Kosten aber selbstverständlich geltend gemacht werden (Werbungskosten).

Bis zum 30. September 2008 besteht noch für alle Eigentümer aller Gebäude die volle Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Ausweisvarianten. Wer sich den Verbrauchsausweis bis dahin ? sozusagen auf Vorrat - besorgt, kann also eine Menge Geld sparen. Nutzen Sie diese Chance!

Danach gilt dann folgendes: Nur Eigentümer von Gebäuden ab mindestens fünf Wohneinheiten können völlig frei zwischen dem verbrauchs- und bedarfsbasierten Energieausweis wählen. Eigentümer von Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten sind grundsätzlich auf den teureren Bedarfsausweis angewiesen. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen:

Ist das Gebäude nach 1978 errichtet worden, so besteht ebenfalls Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Ist das Gebäude energetisch auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (1978) modernisiert worden, so besteht auch dort Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Wer Mittel aus den staatlichen KfW-Förderprogrammen (Kredite und Zuschüsse) in Anspruch nehmen möchte, muss ? bei der KfW - einen Bedarfsausweis vorlegen - unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten und dem Alter des Gebäudes. Diese Regelung steht nicht in der neuen EnEV 2007, sondern in den Förderrichtlinien der KfW.

Aussteller können sowohl Handwerker (z.B. Heizungsinstallateure oder Schornsteinfeger) wie auch Architekten oder Bauingenieure sein. Auch die Fortbildung zum Energieberater berechtigt zur Ausstellung. Verlangt wird neben den theoretischen Kenntnissen eine Praxiserfahrung von mindestens zwei Jahren im Bereich energiesparendes Bauen. Die Ausweise müssen nicht eigenhändig unterschrieben werden, eine elektronisch eingefügte Unterschrift reicht aus. So ist gewährleistet, dass die Abrechnungsunternehmen (z.B. Techem oder Kalorimeta) die Ausweise unbürokratisch und kostengünstig mit der Heizkostenabrechung erstellen und versenden können.

 Die Energieausweise enthalten auch kurz gefasste, fachliche Hinweise zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes. Diese sind jedoch nur als Anstoß zu einer Energieberatung des Eigentümers zu sehen. Einen Anspruch auf Modernisierung begründen sie jedoch nicht.

 Zunächst gilt: Händigen Sie keine Kopie des Energieausweises aus ? auch wenn Sie es noch so gut meinen! Und vor allem: Machen Sie diesen nicht zum Bestandteil des Miet- oder Kaufvertrages, indem sie ihn diesen beifügen / beilegen.

Zur Absicherung vor möglichen Rechtsproblemen ist dazu zu raten, in die Verträge folgenden Passus aufzunehmen: Mit der Vorlage beziehungsweise Aushändigen des Energieausweises ist keine Erklärung zur Beschaffenheit der Kauf-/Mietsache verbunden. Daher lassen sich aus ihm auch keine Ansprüche oder Modernisierungspflichten ableiten. Er dient, wie in § 5a EnergieeinsparungsGesetz (EnEG) und Art. 7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie bestimmt, lediglich der Information."

7. Sollte der Energieausweis im Miet- oder Kaufvertrag erwähnt werden?

6. Gibt es aufgrund der Ausweise einen Anspruch auf Modernisierung?

5. Wer stellt die Energieausweise aus?

5. Wer muss welchen Energieausweis vorlegen?

4. Wie teuer sind die Energieausweise und wer zahlt die Kosten?

 3. Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

 2. Wann wird der Energieausweis Pflicht?

 (Quelle: RA Detlef Manger)

 Nähere Informationen auch unter:

 

 

Fragen und Antworten zum Energieausweis

BMVBS 
  Was ist der Energieausweis?

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch von anders genutzten Gebäuden, wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher. Dazu soll der Energieausweis für bestehende Gebäude beitragen, den Verkäufer oder Vermieter im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den potenziellen Käufern oder Mietern in Zukunft vorzeigen müssen.

 Weiterführende Links auf ImmobilienScout24.de:

Was ist der Energieausweis für Gebäude?

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Wer benötigt einen Energieausweis?

Wann muss welcher Rechenweg verwendet werden?

Welchen Nutzen hat der Energieausweis?

Wissenswertes zur Erstellung des Energieausweises

 

 Wie sieht der Energieausweis aus?

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohn-gebäude (Quelle: BMVBS/dena)

 

Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und besteht aus vier Seiten.

 


Auf Seite eins stehen die allgemeinen Daten, also Angaben zum Gebäude (zum Beispiel: Gebäudetyp, Adresse, Gebäudeteil, Baujahr Gebäude, Baujahr Anlagentechnik, Gebäudenutzfläche, Anlass der Ausstellung des Energieausweises) sowie Hinweise zu Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes und zur Verwendung des Energieausweises. Weiterhin kann ein Foto des Gebäudes abgebildet werden.



 

 

 

 Die Seite zwei wird nur bei einem bedarfsbasierten Energieausweis ausgefüllt, die Seite drei nur bei einem verbrauchsbasierten Ausweis. Ein Pfeil auf einer Farbskala (von grün bis rot) unterlegt mit dem jeweiligen Wert in kWh/(m2 a) zeigt den Energiebedarf beziehungsweise den Energieverbrauchskennwert für das Gebäude an.
Und damit man gleich einordnen kann, wo das betreffende Gebäude im Vergleich zu anderen Häusern steht, gibt es weiter unten eine zweite Farbskala, die anzeigt, wie hoch der Energiebedarf zum Beispiel eines Passivhauses, eines durchschnittlichen Hauses oder eines energetisch modernisierten Hauses im Vergleich zum eigenen ist.
Auf Seite vier schließlich werden die Erläuterungen zu den Fachbegriffen erklärt.
Auf einer fünften Seite sind dem Energieausweis Modernisierungsempfehlungen beizufügen. Sie dienen der Information

Quelle: http://www.immobilienscout24.de/ am 10.06.2008

 

 

Der Energieausweis versorgt Hausbesitzer und Vermieter mit Hinweisen zur effizienten Sanierung Ihres Hauses und hilft potenziellen Mietern und Käufern bei der Einschätzung der Energiekosten.

Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:
Der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf des Gebäudes (Energiebedarfswert).
Der verbrauchsorientierte Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energiebedarf der letzten drei Jahre (Energieverbrauchskennwert).

Was ist Ihr Vorteil?
Mit Energieausweis erfolgreich vermitteln:
Der Energieausweis wird künftig in der Ergebnisliste und in Ihrem Exposé angezeigt. Die Einbindung nehmen Sie ganz einfach in Ihrem Exposé-Manager vor.

Mit einem Energieausweis, der einem Gebäude gute energetische Werte bescheinigt, steigt Ihre Chance, Ihre Immobilie schnell und erfolgreich zu vermitteln, um ein Vielfaches.

Fördermittel für Gebäudesanierung:
Welche Sanierungsmaßnahmen gefördert werden und wie Sie Ihren Energieausweis bestellen, erfahren Sie hier.

Innovationen sorgen für Ihren Erfolg – auch in Zukunft!



Mit freundlichen Grüßen
Immobilien Scout GmbH

 





Stephan Kemper
Leitung Customer Service & Support

 

 

 
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




















ImmobilienScout 24 -Ihr kompetenter Partner rund um den Energieausweis

 



Tilgungsrechner
 
Bitte alle Felder mit einem Stern (*) ausfüllen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.